Allgemeines

Wann darf man mit dem Führerschein anfangen?

Allgemein gilt, dass der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor erreichen des Mindestalters der jeweiligen Führerscheinklasse gestellt werden kann.

Die theoretische Prüfung darf man frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor erreichen des Mindestalters absolvieren.

Wie ist das mit der Bezahlung?

Der Grundbetrag ist zu Beginn der Ausbildung zu zahlen. Die Fahrstunden sind einzeln, direkt bei deren Absolvierung zu bezahlen. Somit muss nicht die ganze Summe auf einmal aufgebracht werden.

Was kostet ein Führerschein?

Unter dem Punkt Berechnungsbeispiel haben wir einmal aufgeführt, was ein Führerschein Klasse B durchschnittlich kostet.

Welche Unterlagen muss ich besorgen?

Bevor es richtig losgehen kann, müssen noch ein paar formale Dinge erledigt werden, bei denen wir selbstverständlich helfen. Wir kümmern uns um alles! Es müssen nur die nötigen Unterlagen bei uns eingereicht werden.

Für den Antrag bei der Führerscheinstelle sind folgende Unterlagen notwendig:

  1. Kopie vom gültigen Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder Reisepass
  2. zwei Passbilder in der Größe 35mm x 45mm oder nach ePass-Norm
  3. Sehtestbescheinigung, nicht älter als zwei Jahre
  4. Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Erste Hilfe, nicht älter als zwei Jahre
  5. für den Führerschein ab 17 muss für jede Begleitperson eine Einverständniserklärung und eine Liste der Begleitpersonen eingereicht werden. (Die erforderlichen Formulare bekommst du von uns.)

Die Angaben sind exemplarisch für einen Pkw-Führerschein der Klasse B. Für andere Klassen werden unter Umständen weitere Unterlagen benötigt. Bei Fragen stehen wir dir gerne telefonisch oder über unser Kontaktformular zur Verfügung.


Öffnungszeiten

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Di & Do 19.00 - 20.30 Uhr