Fahrerlaubnis & Klassen

Allgemein wird immer über Faherlaubnisklassen gesprochen. Nachfolgend haben wir eine Übersicht erarbeitet, um sich im Begriffswirrwarr besser zurechtzufinden.

Klasse Beschreibung
B ab 18J / BF17 (begleitetes fahren) ab 17J Kfz bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht außer Krafträder bis max. 8 Fahrgastplätze. Es wird keine Fahrerlaubnis vorausgesetzt. Beinhaltet die Klassen L und AM.
BE kann bei BF17 miterworben werden
Kfz der Klasse B mit Anhänger. Es wird eine Fahrerlaubnis für Klasse B vorausgesetzt. Diese Fahrerlaubnis beinhaltet keine weiteren Klassen.
A ab 24J Motorräder mit mehr als 35 KW Leistung sowie dreirädrige Kfz. Beinhaltet die Klassen A1, A2 und AM
A2 ab 18J Motorräder bis 35 KW Leistung. Beinhaltet die Klassen A1 und AM
A1 ab 16J Motorräder bis 125 ccm max. 11 KW Leistung. Beinhaltet die Klassen AM
AM ab 16J Kleinkrafträder und Leichtkraftfahrzeuge bis max. 45 km/h Höchstgeschwindigkeit und max. 50 cm³
C1 LKW bis max. 7,5 Tonnen. Es wird eine Fahrerlaubnis für Klasse B vorausgesetzt. Diese Fahrerlaubnis beinhaltet keine weiteren Klassen.
C1E LKW der Klasse C1 mit Anhänger. Es wird eine Fahrerlaubnis für Klasse C1 vorausgesetzt. Diese Fahrerlaubnis beinhaltet die Klassen BE und sofern eine Fahrerlaubnis für die Klasse D1 vorliegt auch die Klasse D1E
C LKW über 3,5 Tonnen. Beinhaltet Klasse C1
CE Kfz der Klasse C mit Anhänger. Diese Fahrerlaubnis beinhaltet die Klassen C1E und sofern eine Fahrerlaubnis für die Klasse D vorliegt auch die Klasse DE
D1 Bus mit max. 16 Fahrgastplätzen
D1E Kfz der Klasse D1 mit Anhänger.
D Bus Beinhaltet Klasse D1
DE Kfz der Kl. D mit Anhänger. Beinhaltet Klassse D1E
T ab 16J bzw. 18J Traktor bis 60km/h ab 18 Jahre oder ab 16 Jahre bis 40km/h
L ab 16J Traktor bis 40km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25km/h
B96 Fahrerschulung Kfz der Klasse B mit leichten Anhängern. Es wird die Fahrerlaubnis der Klasse B vorausgesetzt.
Mofa ab 15J (Prüfbescheinigung) Motorfahrrad bis max. 25km/h einsitzig

Weiterhin wird für die einzelnen Klassen folgendes benötigt:

Klasse M, L, T, B, A, A1 und A direkt:

  • zwei biometrische Passbilder neueren Datums
  • Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort oder “Erste Hilfe”
  • Sehtestbescheinigung
  • Kopie des Personalausweis oder Reisepass (Vorder- und Rückseite)

Klasse C1, C1E, C und CE:

  • zwei biometrische Passbilder neueren Datums
  • Nachweis über “Erste Hilfe”
  • ärztliches- und augenärztliches Gutachten (* Vereidigter Arzt)
  • Kopie des Personalausweis oder Reisepass (Vorder- und Rückseite)


Öffnungszeiten

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